Zusatzbedingungen für Organisationen
ClubSport · Care · Heim · Praxis · Klinik · Spital
Professionelle Überwachung, medizinische Alarmierung und institutionelle Verarbeitung werden nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich im Auftrag, SLA und Rollen-/Datenschutzmodell beschrieben sind.
1 Geltungsbereich und Vertragsunterlagen
Diese Zusatzbedingungen gelten für juristische Personen, Vereine, Pflege-/Betreuungsorganisationen, Arztpraxen, Kliniken, Spitäler und sonstige Organisationen. Individuelles Angebot, Leistungsbeschreibung, SLA und Datenschutzvereinbarungen gehen vor.
2 Organisation, Mandant und Rollen
Die Organisation benennt Vertrags-, Fach- und Administrationsverantwortliche. Jede natürliche Person verwendet grundsätzlich eine eigene Identität. Geteilte Admin- oder Supportkonten sind unzulässig.
Rollen werden nach Least Privilege vergeben. Austritt, Rollenwechsel und Entzug von Berechtigungen sind zeitnah zu melden und umzusetzen.
3 Starke Authentifizierung
Privilegierte Organisations-, Fleeny-Admin- und Supportrollen verwenden starke MFA, bevorzugt Passkey oder Authenticator/TOTP. SMS ist höchstens Fallback/Recovery.
Die Nutzung in Spital, Heim oder Care darf keine private Mobiltelefonnummer von Mitarbeitenden voraussetzen; dienstliche Identitäten, Passkeys, Authenticator oder SSO sind vorzusehen.
4 Personen- und Bandzuordnung
Die Organisation stellt sicher, dass Band, Benutzerprofil und verwaltete Person korrekt zugeordnet sind. Fehlzuordnungen sind unverzüglich zu korrigieren.
Im Home-Hub-Modell ist ein Hub genau einem Band bzw. einer verwalteten Person zugeordnet. Mehrfachrouting verschiedener Familien-/Bewohnerbänder über denselben Home Hub ist nicht Vertragszweck.
5 ClubSport
Coach-/Headcoach-Rechte gelten nur für die freigegebenen Teamfunktionen. Die Organisation dokumentiert Zweck, Teilnehmerkreis und erforderliche Einwilligungen.
Fleeny ist kein Instrument für verdeckte medizinische, arbeitsrechtliche oder versicherungsbezogene Eignungsprofile.
6 Care, Heim, Spital und Klinik
Professionelle Rollen, Alarmketten, Dokumentationspflichten, Schichtwechsel, Vertretung und Eskalation werden organisationsbezogen definiert.
Fleeny ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene klinische Dokumentation, Triage, Personalaufsicht oder Notruforganisation, sofern dies nicht als eigenständiger, entsprechend validierter und vertraglich definierter Dienst übernommen wird.
7 Datenschutzrollen
Verantwortlicher, Auftragsbearbeiter, gemeinsam Verantwortliche oder eigenständig Verantwortliche werden je Datenfluss bestimmt. Soweit erforderlich wird ein Auftragsbearbeitungsvertrag geschlossen.
Die Organisation darf Fleeny-Daten nur für die vereinbarten Zwecke und innerhalb ihrer eigenen gesetzlichen Befugnisse verwenden.
8 Support und Zugriff
Supportzugriffe erfolgen fallbezogen, zeitlich begrenzt und protokolliert. Die Organisation übermittelt Gesundheitsdaten nicht ungeschützt per Standard-E-Mail.
9 Verfügbarkeit und SLA
Konkrete Verfügbarkeits-, Reaktions-, Wiederherstellungs- und Supportziele bestehen nur, soweit sie im SLA vereinbart sind. Professionelle Alarmketten benötigen zusätzlich definierte Abhängigkeiten von Internet, Mobilfunk, Push, Strom, Band, Hub und lokalen Endgeräten.
10 Änderungen und Releases
Sicherheitsupdates können verpflichtend sein. Wesentliche Änderungen an Datenarten, Rollen, Gesundheitsclaims oder Alarmfunktionen lösen ein Compliance-/Datenschutz-/Regulatory-Gate aus und können neue Zustimmung oder Vertragsnachträge erfordern.
11 Geistiges Eigentum und institutionelle Lizenz
Die Organisation erhält eine nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, auf Vertragsdauer, bestellte Nutzer/Rollen und vereinbarte Zwecke beschränkte Nutzungslizenz.
Fleeny-Software, Firmware, APIs, Dokumentation, Marke, Hardwaredesign, Algorithmen und Know-how werden nicht übertragen. API-Nutzung ist nur über dokumentierte Schnittstellen und vereinbarte Kontingente zulässig.
Open-Source-Komponenten bleiben ihren Lizenzen unterstellt. Co-Branding, Referenznutzung und Markenabbildung benötigen eine ausdrückliche Freigabe.
12 Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
Beide Parteien schützen nicht öffentliche technische, geschäftliche und personenbezogene Informationen angemessen. Fleeny-Sicherheitsdetails, Schlüssel, Quellcode, nicht veröffentlichte Roadmaps und interne Architekturinformationen dürfen nur zweckgebunden und nach Need-to-know offengelegt werden.
13 Datenexport und Vertragsende
Bei Vertragsende werden Nutzerzugriffe beendet und vereinbarte Datenexporte bereitgestellt. Die Organisation ist für die rechtzeitige Übernahme von Daten verantwortlich, die sie für eigene Dokumentationspflichten benötigt. Löschung und Aufbewahrung richten sich nach Datenschutzvereinbarung und Gesetz.
14 Haftung
Zwingende Haftung bleibt unberührt. Etwaige B2B-Haftungslimiten werden im individuellen Auftrag/SLA festgelegt und nicht pauschal in dieser Arbeitsfassung angenommen.
Die Organisation bleibt für fachliche Entscheidungen, Personalorganisation, Reaktion auf Meldungen und gesetzlich vorgeschriebene Prozesse verantwortlich, soweit Fleeny diese Pflichten nicht ausdrücklich übernommen hat.
15 Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Für reine B2B-Verträge kann im individuellen Vertrag – soweit zulässig – der Sitz von STASERA GmbH (in Gründung) als Gerichtsstand vereinbart werden.
A Mindestanhänge je Institutionsvertrag
- Leistungsbeschreibung und Produktversion
- Rollen-/Rechtematrix
- Datenschutzrollen / AV-Vertrag
- SLA und Supportzeiten
- Alarm-/Eskalationsmodell, falls einschlägig
- Geräte-/Hub-/Bandzuordnung
- Datenexport- und Exitplan
- Security-Anforderungen und MFA/SSO
- Subprozessoren / Drittanbieter soweit erforderlich
- Haftungs- und Versicherungsregelung im Individualvertrag